Wie die meisten Anwaltskanzleien haben wir am Wochenende keinen Bürobetrieb. Allerdings unterhalten wir für dringende Notfälle ein Notfalltelefon, über das Sie einen unserer Anwälte, der gerade Notdienst versieht, auch samstags von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter der RufnummerWie die meisten Anwaltskanzleien haben wir am Wochenende keinen Bürobetrieb. Allerdings unterhalten wir für dringende Notfälle ein Notfalltelefon, über das Sie einen unserer Anwälte, der gerade Notdienst versieht, auch samstags von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter der Rufnummer
Notfall-Nummer: 0170 / 832 92 14
erreichen können.
Die meisten juristischen Probleme werden sicherlich bis zum folgenden Montag Zeit haben, zumal gesetzliche oder vertragliche Fristen nur in seltensten Ausnahmefällen an einem Samstag oder Sonntag ablaufen. Gleichwohl kann es sein, dass Sie unsicher sind, ob vielleicht doch etwas sofort erledigt werden muß oder aber Sie wollen sicher sein, dass Sie direkt am folgenden Montag einen Termin bei uns bekommen können. Dann bietet Ihnen das Notfalltelefon die Möglichkeit, sich eine erste, hoffentlich Sie beruhigende Information bei uns einzuholen und einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Grundsätzlich können einstweilige Verfügungen auch an Wochenenden bei Gericht beantragt werden, da dort ein Wochenendbereitschaftdienst aufrecht erhalten wird. Grundsätzlich können Sie eine einstweilige Verfügung selbst beantragen. Häufig kann Ihnen in besonders dringenden Fällen vielleicht auch die örtliche Polizei helfen. Wenn Sie allerdings nicht ohne anwaltliche Hilfe auskommen, besteht die Möglichkeit uns über unser Notfalltelefon zu kontaktieren. Wir können beurteilen ob es erforderlich ist, noch am selben Tag eine einstweilige Verfügung zu beantragen und können notfalls das Erforderliche veranlassen.
Nicht selten sind in Haftsachen die Angehörigen des Betroffenen mit der Situation völlig überfordert. Auch hier können wir Ihnen über unser Notfalltelefon erste Informationen geben und vielleicht auch schon erste juristische Schritte in die Wege leiten.
Bitte nutzen Sie unser Notfalltelefon wirklich nur in dringenden Notfällen, wenn Sie sonst keinen anderen Rat mehr wissen. In den laufenden Sachen, welche wir bereits bearbeiten, wird es fast immer ausreichend sein, wenn Sie uns zu den üblichen Bürozeiten kontaktieren.
Die durchgeführte Beratung am Telefon ist mit den üblichen gesetzlichen Beratungskosten verbunden. Wir erheben keine „Wochenendzuschläge“. Die Kosten der Beratung können und sollten Sie beim Anwalt erfragen, bevor es in die eigentliche Beratung geht.
Wir sind für Sie da!