Strafrecht
„Damit hab ich doch nichts zu tun“, werden viele rechtstreue Bürger sagen. Aber leider gerät man nur allzu leicht in die Mühlen der Strafjustiz. Sei es, dass aus einem Verkehrsunfall mit einem Verletzten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird; der böse Nachbar Sie wegen Beleidigung oder Bedrohung anzeigt; Sie bei einer Fahrt auf der Autobahn jemanden angeblich strassenverkehrsgefährdend geschnitten haben sollen; oder nötigend dicht aufgefahren sein sollen; oder Sie haben bei einer Behörde versehentlich falsche Angaben gemacht und nun wirft man Ihnen einen Betrug vor. Diese eher „alltäglichen“ Straftaten bedürfen, um Ihre Rechte zu wahren, von Anfang an einer kompetenten anwaltlichen Betreuung. Wenn Sie erst einmal freimütig und in dem Bewußtsein der Unschuld Angaben bei der Polizei gemacht haben, ist es schwer, hier noch korrigierend einzugreifen.
Mehr noch gilt dies bei den gravierenden Straftaten, gegen deren Vorwurf Sie auch nicht gefeit sind. Als Teilnehmer im Strassenverkehr sind Sie nie vor einer Beteiligung an einem Unfall sicher, bei dem vielleicht eine Person getötet wird. Nun werden Sie sich vielleicht einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegenübersehen. Hier ist eine anwaltliche Begleitung dringend geboten.
Als „Täter“ haben Sie erst einmal das Recht zu schweigen. Dies darf auch später im Urteil nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Der Anwalt wird beurteilen können, ob und wann – in welchem Stadium des Strafverfahrens – es sinnvoll ist, Angaben zur Sache zu machen. Häufig gelingt es durch eine mit Hilfe des Anwaltes formulierte schriftliche Aussage des Beschuldigten, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, so dass Sie weiterhin nicht vorbestraft sind. Gerade bei Strassenverkehrsdelikten hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, von dieser über einen Anwalt im strafrechtlichen Vorverfahren abgegebene Aussage die Einstellung des Verfahrens anzuregen.
In vielen Fällen ist striktes Schweigen geboten. Denn es ist Aufgabe des Staates, die Schuld des Täters zu beweisen und nicht umgekehrt Aufgabe des Täters, seine Unschuld zu beweisen. Anderseits kann es auch in einigen Fällen das Beste sein, schnellstmöglich ein Geständnis abzulegen, um eine milde Strafe, ggfls. im bewährungsfähigen Bereich zu erzielen. Auch dies kann der Anwalt beurteilen.
Neben dem Strafrecht bearbeiten wir natürlich auch das weite Feld der Ordnungdwidrigkeiten, wobei die Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße) das gros der Ordnungswidrigkeiten in der anwaltlichen Praxis darstellen. Auch hier ist eine frühzeitige Bearbeitung durch den Rechtsanwalt das erfolgversprechendste Mittel, ein für Sie otpimales Ergebnis zu erzielen.Insbesondere gibt es durchaus Möglichkeiten, das bei bestimmten Verkehrsdelikten in der Regel vorgesehene Fahrverbot zu vermeiden.
Wie in allen Rechtsgebieten, so gilt insbesondere im Strafrecht, dass eine frühzeitige Konsultierung des Anwaltes die beste Möglichkeit der Verteidigung bietet. Auch dann, wenn Sie sich erst einmal „nur“ beraten lassen.